Leistungen im Überblick

Ein wichtiger Faktor für die Inanspruchnahme von häuslicher Krankenpflege ist die Frage der Kostenerstattung. Die wichtigsten und häufigsten Kostenträger sind die zuständige Pflege– und Krankenkasse.

Im Bereich der Grundpflege (SGB XI) steht die Pflegeversicherung, im Bereich der Behandlungspflege (SGB V) die Krankenkasse als Leistungsträger. Falls eine Pflegestufe besteht, ist die Höhe der Erstattung von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.

Wenn das Geld nicht reicht

Übersteigen die Kosten die der Pflegeversicherung, gibt es, neben der privaten, weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen der Behandlungspflege (SGB V), die vom behandelnden Arzt verordnet werden.

Ein bestimmtes Krankheitsbild (Diagnose) ist die Voraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege.

Einfache Abrechnung mit der Krankenkasse

Als Vertragspartner der Krankenkassen ist es uns möglich, direkt und unbürokratisch mit der Krankenkasse abzurechnen und Neukunden ohne Wartezeit aufzunehmen.

Am Ende des Monats bedarf es nur einer Unterschrift des Kunden um eine vollständige Abrechnung mit der Krankenkasse durchführen zu können.

Pflegekasse & Pflegestufen

Die Pflegekasse stellt die pflegerische Versorgung bei Pflegebedürftigkeit ihrer Versicherten sicher, die aufgrund der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind.

PDF Download - Leistungskomplexe

Leistungen der Pflegeversicherung werden nur auf Antrag gewährt und dann durch einen Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt.

Die gesetzlichen Pflegestufen im Überblick

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen drei Pflegestufen:

Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit:
Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Pflegestufe II – schwere Pflegebedürftigkeit:
Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.

Pflegestufe III – schwerste Pflegebedürftigkeit:
Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung oder Mobilität) mindestens vier Stunden entfallen müssen.

Schnelle Einstufung der Pflegestufe bei Krankenhausaufenthalt

Bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer REHA Einrichtung besteht die Möglichkeit einer Schnelleinstufung. Diese wird in Zusammenarbeit mit den Ärzten, Pflegepersonal und dem Sozialen Dienst direkt an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen versendet.

Somit soll bei schneller Entlassung sichergestellt sein, dass der Patient auch zu Hause durch einen Pflegedienst professionell versorgt werden kann.

Einfache Abrechnung mit der Pflegekasse

Mit einem Versorgungsvertrag der Pflegekassen können wir ohne Umstände direkt mit diesen abrechnen. Dies ist jedoch nur bei vorhandener Pflegestufe möglich.

Sozialamt

Übersteigen die Kosten der Pflege die Leistungen der Pflegeversicherung, haben Sie, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, Anspruch auf Sozialhilfe. Dieses wird vom Sozialamt geprüft. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.

Solange keine Genehmigung des Sozialamtes vorliegt, sind Sie evtl. verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen.

Einfache Abrechnung mit dem Sozialamt

Es ist uns durch einen Versorgungsvertrag mit dem Sozialamt möglich, direkt und unbürokratisch mit ihm abzurechnen. Dies gilt auch bei den Verträgen mit der Kranken- und Pflegekasse.

Private Finanzierung

Ist keine Pflegestufe vorhanden, so kommt die Pflegekasse auch nicht für die Kostenübernahme der Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst auf.

Natürlich ist es unseren Kunden dennoch möglich, Angebote aus unserem Leistungskatalog in Anspruch zu nehmen. Diese müssen jedoch privat finanziert werden.

Weitere Leistungsmöglichkeiten und Hilfsangebote

Es gibt neben den genannten Kostenträgern noch einige andere, die in der Praxis weniger geläufig sind. Darunter fallen:
• Kriegsopferfürsorge
• Berufsgenossenschaft
• Versorgungsamt
• Integrationsamt
• Beihilfestelle

In einem persönlichen Beratungsgespräch informieren wir gerne über die einzelnen passenden Möglichkeiten.

Leistungsansprüche

Bei häuslicher Pflege können die Kosten durch die Pflegeversicherung in verschiedenen Leistungen in Anspruch genommen werden. Dabei hängt die Höhe der Summe von der Pflegestufe ab. Auch wenn Sie als Angehörige für eine bestimmte Zeit nicht in der Lage sind, die Pflege durchzuführen, gibt es verschiedene Optionen die Pflege zu gewährleisten.

 

Geldleistung:
Wenn Angehörige oder eine andere nicht in der Pflege ausgebildete Kraft Ihre Pflege übernimmt, beziehen Sie ausschließlich Geldleistungen von der Pflegekasse.

Pflegestufe Betrag

I II III
235 € 440 € 700 €

 

Pflegesachleistung:
Wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen Ihre Pflege zu übernehmen, wählen Sie Ihre gewünschten Hilfeleistungen im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Leistungskomplexe aus. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Pflegestufe Betrag

I II III
450 € 1.100 € 1.550 €

 

Kombinationsleistung:
Die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Pflege selbst zu organisieren und einen Teil vom Pflegedienst übernehmen zu lassen. Die Sach- und Geldleistungen sind in der sozialen Pflegeversicherung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt.

 

Betreuungsleistung:
Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz und erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf, können nach §45 SGB XI von der Pflegeversicherung eine monatlich finanzielle Unterstützung von bis zu 100€ (Grundbetrag) bzw. 200€ (erhöhter Betrag) erhalten. Nach Feststellung der Anspruchsberechtigung durch den MDK, kann der Betrag für Betreuungsleistungen verwendet werden.

Wird der monatliche Betrag nicht vollständig ausgeschöpft, kann dieser ins jeweils nächste Halbjahr übernommen werden.